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Wolfgang Bosbach übergab Gewinnsumme aus WER WIRD MILLIONÄR an Hits fürs Hospiz 
100.000 € für kranke Kinder und Jugendliche - Anträge auf Förderung bis 31.12.2017 einreichen
.............Anträge auf Förderung bis 31.12.2017 einreichen.................
Projekte mit besonderem regionalen Bezug (Rheinisch Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis oder unmittelbar angrenzende rechtsrheinische Kommunen) werden bevorzugt.



100.000 € für kranke Kinder und Jugendliche
Wolfgang Bosbach übergab Gewinnsumme aus
"Wer wird Millionär?
an Paul Falk „Hits fürs Hospiz“


Im Bild von links: Wolfgang Bosbach und Paul Falk.

Der Betrag von 100.000 Euro ist Teil der Gewinnsumme von insgesamt 125.000 €, die Wolfgang Bosbach - bis vor Kurzem Mitglied des Deutschen Bundestages - im Juni 2017 bei Günther Jauchs TV Show - "Wer wird Millionär?" - durch seinen starken Einsatz - bestes Wissen – gewonnen, bzw. erarbeitet, hat.

Anlass - den größten Teil der Gewinnsumme – 100.000 Euro -
an Hits fürs Hospiz zu spenden - ist das zehnjährige
Bestehen des inzwischen bundesweit aktiven Vereins,
für den Wolfgang Bosbach bereits 2007 die
Schirmherrschaft übernommen hat. Auch diesmal traf man
sich anlässlich der Geldübergabe im gemütlichen
„Malerwinkel Hotel", der feinen Bensberger Adresse.






Hits fürs Hospiz e.V. unterstützt mit einem Förderprogramm neue, wegweisende
und innovative Projekte. Die insgesamt zur Verteilung bereitgestellte
Summe beträgt 100.000 Euro.



Voraussetzungen für eine Förderung

Anträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden.
Projekte mit besonderem regionalen Bezug
(Rheinisch Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis oder unmittelbar
angrenzende rechtsrheinische Kommunen) werden bevorzugt.

Bewerbungen bitte an: Hits fürs Hospiz e.V. Paul Falk , Im Brückfeld 40,
51491 Overath, Tel.: 0 22 04 - 97 00 00, Fax: 0 22 04 - 97 00 41,

Internet: www.Hits-fürs-Hospiz.de
E-Mail: vorstand@hospizhits.de

Im Januar 2018 werden die Preisträger bekannt gegeben.

Hits fürs Hospiz e.V. möchte mit diesem Förderprogramm neue,
wegweisende und innovative Projekte initiieren, bekannt machen
und zur Nachahmung anregen, beispielsweise Unterstützung
von Maßnahme zur Gewinnung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.

Einrichtung zusätzlicher Angebote für Betroffene.
Einstellung zusätzlicher hauptamtlicher Koordinatoren.
Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter.
Beschaffung von Sachanlagen und -mitteln, beispielsweise die Kommunikation unterstützende Hilfsmittel und von den Krankenkassen nicht finanzierte Rehabilitationsgeräte oder Transporthilfsmittel.

Beschaffung von Fahrzeugen.
Begleitete Ausflüge und Maßnahmen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Verlängerte oder zusätzliche Aufenthalte im Kinderhospiz
Förderung von Veranstaltungen zur Weiterverbreitung des Hospizgedankens und zur Erlangung von Spenden.
Voraussetzung für eine Förderung


Projekte mit besonderem regionalen Bezug (Rheinisch Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis oder unmittelbar angrenzende rechtsrheinische Kommunen) werden bevorzugt.

Die Vergabe der Fördersumme erfolgt nach Festlegung der Jury durch Zuteilung des Gesamtbetrages oder durch Aufteilung auf mehrere Projekte. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Antragssteller müssen über die Anerkennung als gemeinnütziger Träger gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes verfügen.

www.Hits-fürs-Hospiz.de
www.hits-fürs-hospiz.de/projekte/herzenswuensche-erfuellen/
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